Jahr: 2017

Parkplätze von Supermärkten, Kliniken und Wohnanlagen sind meist Privatgrundstücke. Vor Ort weisen Hinweisschilder auf die Parkbedingungen des Grundstücksbesitzers hin sowie über die Folgen einer Zuwiderhandlung. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, darf das Fahrzeug wegen verbotener Eigenmacht