Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die AGB’s umfassen die Bedingungen für das Abschleppen / Umsetzen / Versetzen widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge,  Motorräder, Anhänger und LKW´s von Privatgrund.

  1. Beauftragung/Vertragsabschluss

Der Auftraggeber erteilt den Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts und der nachstehenden Bedingungen durch Absenden eines Formulars auf der Website, per Telefon, Telefax oder SMS, es sei denn, die Umstände des Einzelfalles machen dies unmöglich. Der Auftragnehmer verzichtet auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Die Annahme einschließlich der aufgeführten Bedingungen erfolgt durch die Ausführung des Auftrages. Die  Preislisten sind auf der Website „www.parkraeume.de“ frei einsehbar. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

  1. Bedingungen für das Entfernen eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs.

Voraussetzung für das Entfernen eines  widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs ist, dass der Auftraggeber berechtigter Grundstücksnutzer der Fläche ist. Der Auftraggeber hat dies vor der Umsetzung durch Unterschrift auf dem Auftrag zu bestätigen.

  1. Aufwendungen

Kann ein Auftrag nicht abgeschlossen werden, weil das Auftragsobjekt bereits auf andere Weise entfernt wurde, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Der Auftragsnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu stornieren oder terminlich/zeitlich zu verschieben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen oder Schadensersatzansprüche (auch von Dritten). Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nicht ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer das volle Entgelt zu.

  1. Berechnung des Auftragsentgelts

Das Auftragsentgelt wird anhand der dem Auftrag zugrunde gelegten Preisliste, die auf der Website „www.parkraeume.de“ frei einsehbar ist und unter genauer Angabe etwaiger Sonderleistungen berechnet. Der Auftrag beginnt, sobald sich das Einsatzfahrzeug auf den direkten Weg zum Auftraggeber begibt, um den erteilten Auftrag zu bearbeiten. Mit Beginn der Fahrt zum Auftraggeber, ist der gesamte vereinbarte Zahlungsbetrag fällig.

  1. Abtretung Schadensersatzanspruch

Soweit dem Auftraggeber durch die Besitzstörung und die Handlungen des Auftragnehmers zu deren Beseitigung ein Schaden entsteht, insbesondere in Höhe der dafür vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers, tritt der Auftraggeber seine Schadensersatzansprüche gegenüber allen bezüglich der Besitzstörung ersatzpflichtigen Personen unwiderruflich an den Auftragnehmer ab. Wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, entrichtet er die Umsatzsteuer nach Rechnungstellung an den Auftragnehmer; in einem solchen Fall ist die Umsatzsteuer von der Abtretung nicht umfasst. Die Abtretung steht unter der Bedingung, dass der Auftragnehmer die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bis zur Bezahlung durch den Ersatzpflichtigen stundet. Erlangt der Auftragnehmer keine Zahlung von dem Ersatzpflichtigen, erfolgt die Abtretung an Erfüllung statt.

  1. Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer macht die Kosten im eigenen Namen gegenüber dem Ersatzpflichtigen geltend und übt das Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug bzw. der Information über den Versetzungsort aus.

  1. Nachweispflichten

Der Auftraggeber hat bis zu 3 Jahre nach Auftragsbeendigung, im Bedarfsfall, innerhalb von 7 Tagen, geeignete Nachweise seiner Besitzberechtigung  (z. B. Miet,- oder Pachtvertrag, Grundbuchauszüge etc.) an den Auftragnehmer zu übersenden.

  1. Haftungsausschluss

Bei etwaigen Terminzusagen handelt es sich um ungefähre Zeitangaben. Wir behalten uns vor, den Auftrag aufgrund kurzfristiger Hinderungsgründe zu verschieben oder zu stornieren. Für etwaige Folgeschäden des Auftraggebers oder Dritter wird nicht gehaftet.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Abänderung der Schriftformklausel.

Stand: 5. Dezember 2017

PARKRÄUME KG
Heerstr. 32
D-114052 Berlin

Vertreten durch:

den Komplementär Joachim K. Gehrke

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