Nach dem Willen der Berliner Verkehrsverwaltung sollen künftig stärker parkende Motorräder auf Gehwegen abgeschleppt werden.
Es gibt zwar die Vorgabe, dass bei offensichtlich nicht behindernden Zweirädern eine Ausnahme gemacht werden kann. In Hinblick auf die StVO ist es aber grundsätzlich nicht erlaubt: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren“
Quelle: „Der Tagesspiegel“ vom 14.12.2020.