Alle Versuche gescheitert: ein Falschparker in Fürth wurde heute (24.01.2019) vom Amtsgericht Fürth der Besitzstörung durch Eigenmacht und zur Übernahme aller Gerichtskosten in Höhe von 1.300 Euro verurteilt. Ein ausführlicher Artikel finden Sie bei Nordbayern.de